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Lebenspartnerschaftsgesetz |
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Beratung zum Lebenspartnerschaftsgesetz
Seit 2001 ist das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft. Zu den vielen Dingen, die der Gesetzgeber in dem Gesetz offen gelassen hat, gehört auch die Frage, wer denn nun zum Lebenspartnerschaftsgesetz beraten soll. Die Unsicherheit bezüglich der rechtlichen Regelungen ist sehr hoch. Grundsätzlich besteht daher bei vielen Paaren Bedarf, das Gesetz und seine Auswirkungen im Überblick kennen zu lernen. Da eine ausführliche Beratung vor der Entscheidung, diesen Schritt zu gehen, bei Notaren (die in Bayern die Eintragung vornehmen, s.u.) kaum möglich ist, wenden sich viele Interessierte an die Beratungsstelle des Sub. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, ihnen bei der Klärung ihrer Fragen zur Seite zu stehen. Telefonische Nachfragen und Terminvereinbarung unter 089 – 260 250 70, oder unter
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Notare Die Beratungsstelle des Sub hat alle Notare und Notarinnen in München angeschrieben, ob sie einverstanden sind, daß sie durch uns empfohlen werden. Die Liste besteht aus denjenigen, die sich in einer Rückmeldung an uns dazu bereit erklärt haben. Unter oben stehender E-Mail-Adresse können Sie die Liste gerne anfordern.
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