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Die Tücken des Rechts - Erben und Vererben für Schwule und Lesben |
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Die wenigsten Menschen denken gerne darüber nach, was nach ihrem Tod mit ihrem Vermögen passieren soll. Gerade für Schwule und Lesben ist es aber wichtig, frühzeitig entsprechende Regelungen zu treffen.
Nach dem Tod des geliebten Partners, der geliebten Partnerin muss der Hinterbliebene optimal versorgt sein. Damit das Vermögen am Ende nicht ungeliebten Verwandten oder dem Staat in die Hände fällt. Der Anwalt und Erbrechtsspezialist Markus Rainer informiert über kluge Anlagemöglichkeiten und die Regelungen des neuen Erbschaftssteuergesetzes. Sonntag, 27. Januar, 19 bis 21 Uhr Die Tücken des Rechts Erben und Vererben für Schwule und Lesben Sub-Zentrum, Müllerstr. 43, 80469 München |